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Gebäudeenergiegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung

Haus & Grund: Angabe von Energiekennwerten muss freiwillig sein

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist ein gutes Signal in Richtung private Eigentümer, dass an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit festgehalten wird und die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand nicht weiter verschärft werden. Die Politik hat offenbar erkannt, dass Verschärfungen von Anforderungen die Umsetzung der Klimaziele eher behindern als befördern“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf im Bundeswirtschaftsministerium. Ebenfalls positiv bewertet der Verband die vorgesehene Innovationsklausel, nach der die Bundesländer bei energetischen Modernisierungen Abweichungen von gesetzlichen Energieeinsparvorschriften genehmigen können, wenn die Energieeinsparungen bei einem anderen Gebäude in der Nähe entsprechend höher ausfallen. „Diese Verrechnungsidee ermöglicht Quartierslösungen und reduziert den Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich insgesamt.“

Kritisch sieht der Eigentümerverband die vorgesehenen Neuerungen rund um den Energieausweis. Dieser soll künftig verbindliche Angaben von CO2-Emissionen enthalten. Außerdem richtet sich die Einteilung der Effizienzklassen künftig nicht mehr nach der Endenergie, sondern nach dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch. „Bei der Erstellung der Energieausweise gibt es nach wie vor gravierende Differenzen. Darüber hinaus ist dieses Instrument aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlagen für einen Vergleich von Gebäuden völlig ungeeignet“, erklärte Kai Warnecke. Der Verband fordert daher, die Pflicht zur Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen abzuschaffen und auf freiwillige Basis zu stellen. Darüber hinaus sollten Energieausweise in Form der Verbrauchsausweise beibehalten werden.