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Über Haus & Grund Werdau & Umgebung

Der Verein wurde bereits im Jahr 1920 erstmals als Selbsthilfeorganisation der vermietenden Hauseigentümer gegründet, und mit dem Namen „Hausbesitzerverein Werdau und Umgebung“ erwähnt. Damalige Ziele der Organisation waren schon z.B. Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung bei Mietshäusern, Heraufsetzen der Mieten auf Friedensstand, Beseitigung der Mietzinssteuer, Bekämpfung des Bodenreformgesetzes usw. Im Jahr 1927 wurde der Verein, wegen der politischen Situation ruhend gestellt.

Im Jahr 1989 wurde dann auf Betreiben von Paul Strunk unserem ersten Vorsitzenden, die Neugründung als „ Verein der Haus- und Grundstückseigentümer“ vorbereitet. Am 28.03.1990 wurde dass der „Verband der Privaten Wohnungs-, Haus –und Grundeigentümer Werdau und Umgebung e.V“, in das Vereinsregister eingetragen.

Seit nunmehr 30 Jahren sind wir für die Belange der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer durch aktive Mitwirkung an einschlägigen lokalen Vorgängen und durch Beratung unserer Mitglieder in konkreten Einzelfällen tätig. Unsere Beratungsschwerpunkte umfassen folgende Themenkreise:

  • Mietrecht
  • Verwaltungsverfahren
  • Kaufvorgänge
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Nachbarrecht

Der Verein kann durch erarbeitete Vergleichsmietsammlungen für Werdau, Crimmitschau und die Gemeinden im näheren Umkreis die Mitgliedern zur Begründung von Mieterhöhungen beraten.  Der Verein fertigt für seine Mitglieder ferner Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge für Wohn- und Gewerbeeinheiten und die Korrespondenz mit den Mietern.

Die Prozessvertretung vor Gericht oder die Übernahme von Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten gehören dagegen nicht zu unserem Aufgabengebiet. Durch rechtzeitige und sachkundige Beratung können Sie viele der Probleme vermeiden, mit denen Sie heute als Grundstückseigentümer / Vermieter laufend konfrontiert sind. Gern vermitteln wir hier zu unseren Fachanwälten.

Mit Ihrem Beitritt stärken Sie gleichzeitig die Gesamtorganisation des privaten Haus- und Grundbesitzes in der Deutschland. Nur eine starke bundesweite Interessenvertretung wird aber die auch in Zukunft drohenden Eingriffe und Beschränkungen für das private Eigentum verhindern oder zumindest abmildern können.

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